ezeichnung/Link zum Rechtstext | Personalvertretungsgesetz in der Fassung vom 14. Juli 1994 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung im Land Berlin. In den Verwaltungen, den Gerichten und Betrieben des Landes Berlin sowie in den landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden Personalvertretungen gebildet. Personalvertretungen im Sinne dieses Gesetzes sind die Personalräte, die Gesamtpersonalräte und der Hauptpersonalrat. |
Manage space
Manage content
Integrations