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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Rems-Murr-Kreis vom 17. November 2023

Rechtsebene

Landkreis Rems-Murr-Kreis

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Rems-Murr-Kreis, dem die Gemeinden Schwaikheim und Winnenden angehören, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Benutzungsgebühren. Die aktuellen Abfallgebühren sind auf der Website des Landratsamts (siehe Link unter Quellen) veröffentlicht.

Links zur RechtsänderungReview vom 02. Dezember 2022

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Rems-Murr-Kreis

URL-Adresse

awrm_satzung_web24_25.pdf (rems-murr-kreis.de)
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