Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes vom 9. Juli 2020 |
Link zum Rechtstext | ERechV |
Kerninhalte | Diese Verordnung gilt für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder eine sonstige Leistung abgerechnet wird und die nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen und Aufträgen sowie zu Konzessionen ausgestellt wurden, soweit diese Verordnung keine abweichenden Bestimmungen enthält. |
Links zur Rechtsänderung |
General
Content
Integrations