Kurzbezeichnung | Kanalanschluss- und Abwasserbeseitigungsabgabensatzung |
Bezeichnung | Satzung über die Abwasserbeseitigung und den Anschluß an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Wennigsen (Deister) vom 7. Juli 2022 und Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Wennigsen (Deister) vom 13. Dezember 2012 |
Rechtsebene | Wennigsen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Gemeinde Wennigsen (Deister) zur Beseitigung des in ihrem Entsorgungsgebiet anfallenden Abwassers (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) eine rechtlich jeweils selbstständige Anlage zur zentralen Schmutzwasserbeseitigung, zur zentralen Niederschlagswasserbeseitigung und zur dezentralen Schmutzwasserbeseitigung als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungsrecht, Anschlusszwang- und Benutzungszwang sowie Einleitungsbedingungen. Die Abwasserbeseitungsabgabensatzung berechtigt die Gemeinde, Beiträge zur Deckung des Aufwands für die jeweils zentrale öffentliche Abwasseranlage einschließlich der Kosten für den ersten Grundstücksanschluss (Abwasserbeiträge) und Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse (Aufwendungsersatz) sowie Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen (Abwassergebühren) zu erheben. Sie legt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz für die Abwasserbeiträge sowie Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze für die Abwassergebühren fest. |
Links zur Rechtsänderung | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Kanalanschluss-Satzung (Abwasserbeseitigung) |
URL-Adresse | Kanalanschlusssatzung Wennigsen |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abwasserbeseitigungsabgabensatzung |
URL-Adresse | Satzung (wennigsen.de) |
Manage space
Manage content
Integrations