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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2017
über die Unionsmarke

Link zum RechtstextVerordnung (EU) 2017/1001

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt das Unionsmarkenrecht.
Sie ermöglicht Unternehmen, in einem einzigen Verfahren Unionsmarken zu erwerben, die einen einheitlichen Schutz genießen und im gesamten Gebiet der Union wirksam sind. Dieser Grundsatz der Einheitlichkeit der Unionsmarke gilt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist.
Das Unionsmarkenrecht tritt jedoch nicht an die Stelle der Markenrechte der Mitgliedstaaten. Unternehmen, die keinen Markenschutz auf Unionsebene wollen oder denen ein solcher Schutz verwehrt ist, die auf nationaler Ebene jedoch problemlos Markenschutz beantragen können, haben weiterhin Markenschutz auf nationaler Ebene.

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