Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Medienstaatsvertrag vom 28. April 2020 |
Link zum Rechtstext | MStV |
Kerninhalte | Dieser Staatsvertrag gilt für die Veranstaltung und das Angebot, die Verbreitung und die Zugänglichmachung von Rundfunk und Telemedien in Deutschland. |
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