Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Uhingen vom 15. September 2000 |
Kurzbezeichnung | Abwassersatzung |
Rechtsebene | Stadt Uhingen |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Uhingen die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Voraussetzung für die Beseitigung ist, dass das Abwasser über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentliche Abwasseranlage gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserbehandlungsanlage angeliefert wird. Sie regelt insbesondere Anschluss und Benutzung, Grundstücksanschlüsse, Grundstücksentwässerungsanlagen sowie Abwasserbeitrag und Abwassergebühren. |
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Bezeichnung | Stadt Uhingen |
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