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Bezeichnung

Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Morsbach vom 1. August 2012

Rechtsebene

Morsbach

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Gemeinde Morsbach die Abfallentsorgung in ihrem Gebiet als öffentliche Einrichtung unter der Bezeichnung „kommunale Abfallentsorgungseinrichtung" betreibt, und legt die ihr zugewiesenen abfallwirtschaftlichen Aufgaben fest. Sie sieht vor, dass sich die Gemeinde zur Durchführung ihrer Aufgaben Dritter bedienen kann. In diesem Sinne wird die Sortierung, Verwertung, Behandlung, Lagerung, Verbrennung und Deponierung der Abfälle vom Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) wahrgenommen.

Links zur RechtsänderungReview vom 06. Januar 2021

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Gemeinde Morsbach

URL-Adresse

https://www.morsbach.de/wp-content/uploads/2020/04/Satzung_ueber_die_Abfallentsorgung_01012020.pdf

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