Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen im Landkreis Ravensburg vom 17. Dezember 2015 in der Fassung der vierten Änderungssatzung vom 16. November 2021 |
Rechtsebene | Landkreis Ravensburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Ravensburg, dem die Mittelstadt Ravensburg als größte Stadt angehört, die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger betreibt. Sie regelt insbesondere Anschluss- und Benutzungszwang sowie Benutzungsgebühren. |
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Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Ravensburg |
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