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Kurzbezeichnung

Abfallentsorgungs- und Abfallentsorgungsgebührensatzung Hürth

Bezeichnung

3. Änderungssatzung vom 29. November 2021 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Abfallentsorgung in der Stadt Hürth vom 1. Juni 2012 und 21. Änderungssatzung vom 29. November 2021 zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Hürth vom 13. Dezember 2002

Rechtsebene

Knapsack

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abfallentsorgungssatzung bestimmt, dass die Stadtwerke Hürth die Abfallentsorgung auf dem Gebiet der Stadt Hürth als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem das Anschluss- und Benutzungsrecht bzw. den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Abfallentsorgungsgebührensatzung berechtigt die Stadtwerke Hürth, zur Deckung der durch die Abfallentsorgung entstehenden Kosten Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem den Gebührenmaßstab und die Höhe der Gebührensätze fest.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. März 2022  - 3. Änderungssatzung zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Abfallentsorgung
Review vom 11. März 2022  - 21. Änderungssatzung zur Satzung der Stadtwerke Hürth über die Erhebung von Abfallentsorgungsgebühren
Review vom 01. Januar 2021
Reviews vom 11. März 2022 I und II

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungssatzung

URL-Adresse

https://www.stadtwerke-huerth.de/de/Stadtwerke-Huerth/Jahresbericht-Satzungen/Jahresbericht-Satzungen/2022-Satzung-Abfallentsorgung.pdf

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallentsorgungsgebührensatzung

URL-Adresse

https://www.stadtwerke-huerth.de/de/Stadtwerke-Huerth/Jahresbericht-Satzungen/Jahresbericht-Satzungen/2022-Satzung-Abfallentsorgungsgebuehren.pdf

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