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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung (Ausgabe Juni 2024)

Link zum Rechtstext

DGUV Regel 115-002

Kerninhalte

Diese DGUV Regel ersetzt die bisher in der Unfallverhütungsvorschrift enthaltenen Durchführungsanweisungen.
Sie richtet sich an Unternehmer sowie Betreiber von Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung, Dienstleister der Veranstaltungswirtschaft, selbstständige Einzelunternehmer sowie Künstler.

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