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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/1309 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2024 über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Aufbaus von Gigabit-Netzen für die elektronische Kommunikation, zur Änderung der Verordnung (EU) 2015/2120 und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/61/EU

Link zum Rechtstext

Gigabit-Infrastrukturverordnung

Kerninhalte

Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (auch Gigabit-Infrastructure-Act oder GIA) soll den Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität („VHC-Netze“) erleichtern und anregen, indem die gemeinsame Nutzung bestehender physischer Infrastrukturen gefördert und ein effizienterer Aufbau neuer physischer Infrastrukturen ermöglicht wird, damit solche Netze schneller und zu geringeren Kosten aufgebaut werden können.

HINWEIS zum Geltungsbeginn:
Einzelne Vorschriften zu Behörden/Gremien gelten bereits ab dem 11. Mai 2024.

Die im Kern maßgeblichen Vorschriften für Unternehmen gelten jedoch erst ab dem 12. November 2025 bzw. hinsichtlich gebäudeinterner physischer Infrastrukturen ab dem 12. Februar 2026. Die unterschiedlichen Daten finden Sie ebenfalls in den jeweils betreffenden Detailpflichten zu dieser Vorschrift.

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