Link zum Rechtstext | Verordnung zur Umsetzung der Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz vom 22. Dezember 2020 |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Umsetzung der Pflichten zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz. Unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen alle Gebäude im Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, die dem Geltungsbereich des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) unterliegen. |
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