Link zum Rechtstext | Funkanlagengesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt vom 27. Juni 2017 |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für alle Funkanlagen, die auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden – mit Ausnahme unter anderem von Funkanlagen, die von Funkamateuren verwendet werden. Es enthält neben grundlegenden Anforderungen an Funkanlagen vor allem die Pflichten der Wirtschaftsakteure (Hersteller, Einführer, Händler) und Vorschriften zur Konformität von Funkanlagen (CE-Kennzeichnung, Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen, technische Unterlagen) sowie besondere Regelungen zum freien Warenverkehr und zur Bundesnetzagentur. |
Links zur Rechtsänderung |
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