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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen vom 17. April 2024

Link zum Rechtstext

NWindPVBetG

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Akzeptanz für Windenergieanlagen an Land im Sinne des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Windenergieanlagen) und von Freiflächenanlagen im Sinne des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) zu erhalten und zu steigern.

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