Link zum Rechtstext | UAG-Aufsichtsrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit der vorliegenden Richtlinie konkretisiert der Umweltgutachterausschuss (UGA) die Vorgaben des UAG unter Beachtung der Anforderungen der EMAS-Verordnung für die Durchführung der Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter. Sie gilt ferner für Fachkenntnisbescheinigungsinhaber. |
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