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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes Baden-Württemberg vom 9. März 2022

Link zum Rechtstext

GEG-Durchführungsverordnung

Kerninhalte

Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten für die Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes sowie für Stichprobenkontrollen von Inspektionsberichten über Klimaanlagen bzw. über kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen und Energieausweisen nach dem GEG.

Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst zudem die Erfüllungserklärungen im Sinne des GEG und Verfahren nach § 103 GEG sowie die Durchführung der Stichprobenkontrollen nach dem GEG.

Darüber hinaus umfasst sie auch Übergangsvorschriften für Vorhaben vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung.

Die GEG-DVO Baden-Württemberg ersetzt die EnEV-DVO Baden-Württemberg und die Zuständigkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Baden-Württemberg.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 04. April 2022

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