zum Rechtstext | Brandenburgisches Datenschutzgesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg vom 8. Mai 2018 |
Positivliste | Positivliste öffentlicher und nicht öffentlicher Bereich |
Kerninhalte | Dieses Gesetz trifft ergänzende Regelungen zur Durchführung der Datenschutz-Grundverordnung der EU (Verordnung (EU) 2016/679). Gleichzeitig regelt es in den Grenzen der Verordnung spezifische Anforderungen an die Verarbeitung personenbezogener Daten. Es gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen (insbesondere Behörden, Einrichtungen und sonstige öffentliche Stellen des Landes). Für Gerichte und Behörden der Staatsanwaltschaft gilt es nur, soweit diese Verwaltungsaufgaben wahrnehmen. |
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