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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Lithium-Ionen-Akkus

Link zum Rechtstext

Lithium-Ionen-Akkus

Kerninhalte

ALLGEMEIN
Lithium-Ionen-Akkus werden im gewerblichen Gebrauch in vielen verschiedenen Produkten und Anlagen eingesetzt. Das Spektrum reicht z.B. von Hörgeräten, Mobiltelefonen, Computern und mobilen Werkzeugen/Maschinen über Flurförderzeuge und Fahrzeuge bis hin zu Lithium-Ionen-Großspeichern in Containern oder anderen baulichen Anlagen.

LAGERUNG & HANDHABUNG
Bisher gibt es keine öffentlich-rechtlichen Vorgaben zu Einsatz, Lagerung und Handhabung von Lithium-Ionen-Akkus.

Dennoch werden Regelungen, Informationen und Hinweise von verschiedenen Stellen zu diesem Thema veröffentlicht. eco COMPLIANCE wird diese Informationen unter diesem Datensatz bündeln und über die weiteren Entwicklungen informieren.

Zu den aktuell verfügbaren Quellen gehören u.a. die folgenden aufgelisteten. Die Quellen sind jeweils in §Alexandrina verlinkt.
-> FBHM-123 Herstellung von Hochvoltspeichern
-> FBHM-124 Umgang mit Hochvoltspeichern
-> FBFHB-018 Hinweise zum betrieblichen Brandschutz bei der Lagerung und Verwendung von Lithium-Ionen-Akkus
-> FBFHB-024 Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium­-Ionen-­Akkus bei Fahrzeugbränden
-> FBRCI-013 Explosionsschutz an Batterieladestationen
-> BGHW-Spezialwissen Umgang mit Lithium-Eisenphosphat-Akkumulatoren und Ladestationen für Flurförderzeuge
-> DGUV Information 209-093 Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltspeichern
-> DGUV Information 205-022 Rettungs- und Löscharbeiten an PKW mit alternativer Antriebstechnik
-> DGUV Regel 109-009 Fahrzeuginstandhaltung
-> Sicherheitshinweise zum Löschen von Lithium-Ionen-Akkus
-> Merkblatt Nr. 36 Versand von Lithium-Ionen-Batterien und Lithium-Ionen-Batterien in/mit Geräten: Umsetzung der Gefahrgut-Vorschriften
-> DGUV Information 205-041 Brandschutz beim Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien

Weiterhin bieten der VdS und die DIN Regelwerke zu diesem Thema. Diese können bei Bedarf bei den Herausgebern (VdS und Beuth Verlag) bezogen werden. Zu den Regelwerken zählen u.a.:
-> VdS 2259 Batterieladeanlagen für Elektrofahrzeuge, Richtlinien zur Schadenverhütung
-> VdS 3856 Sprinklerschutz von Lithium-Batterien
-> VdS 3103 Lithium-Batterien
-> DIN EN 62485-3 / VDE 0510-47 Sicherheitsanforderungen an Batterien und Batterieanlagen - Teil 3: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge

VERSAND & BEFÖRDERUNG Lithium-Batterien und -Akkus sind offiziell als gefährliche Güter eingestuft. Dadurch gelten vielfältige Vorschriften bei der Beförderung. Lithiumbatterien werden im ADR und RID (Beförderung auf der Straße bzw. Schiene) als Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) bestimmten UN-Nummern zugeordnet. So gibt es beispielsweise jeweils eigene UN-Nummern für Lithium-Metall-Batterien, Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstungen (auch für verpackte), eingebaute Lithium-Batterien in Güterbeförderungseinheiten sowie batteriebetriebene Fahrzeuge. Für jede UN-Nummer gibt es eigene Anforderungen hinsichtlich der Beförderung, die es zu beachten gilt. Zudem müssen zusätzliche Gefahrgutvorschriften beim Versand von beschädigten Lithium-Batterien eingehalten werden. Darüber hinaus gelten gesonderte Vorschriften bei der Beförderung im See- und Flugverkehr. Gefahrgutrechtliche Vorschriften ändern sich regelmäßig und werden an den Stand der Technik angepasst, daher ist vor jeder Beförderung zu prüfen, ob die aktuellen Vorschriften angewendet werden.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 14. September 2023
Review vom 04. April 2023
Review vom 01. März 2023 

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