Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Brandenburgisches Straßengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Juli 2009 |
Link zum Rechtstext | BbgStrG |
Kerninhalte | Das Gesetz regelt die Rechtsverhältnisse der öffentlichen Straßen. Für die Bundesfernstraßen gilt es nur, soweit dies ausdrücklich bestimmt ist. |