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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden vom 31. Januar 2024

Link zum Rechtstext

Photovoltaik-Freiflächenanlagen-Abgabengesetz

Kerninhalte

Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigt und nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen worden sind, sind zur Zahlung einer Sonderabgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden verpflichtet.

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