Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gemeinden vom 31. Januar 2024 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Betreiber von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die nach der Brandenburgischen Bauordnung genehmigt und nach dem 31. Dezember 2024 in Betrieb genommen worden sind, sind zur Zahlung einer Sonderabgabe an anspruchsberechtigte Gemeinden verpflichtet. |
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