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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/590 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009

Link zum Rechtstext

Verordnung (EU) 2024/590

Kerninhalte

In dieser Verordnung sind Vorschriften für die Produktion, die Einfuhr, die Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die Lagerung und anschließende Lieferung von ozonabbauenden Stoffen und für ihre Verwendung, Rückgewinnung, Recycling, Aufarbeitung und Zerstörung, für die Übermittlung von Informationen über diese Stoffe sowie die Ein- und Ausfuhr, das Inverkehrbringen, die anschließende Lieferung und die Verwendung von Erzeugnissen und Einrichtungen, die solche Stoffe enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, festgelegt.
Diese Verordnung gilt für
-> die in den Anhängen I und II aufgeführten ozonabbauenden Stoffe und ihre Isomere, entweder allein oder in einem Gemisch und
-> die Erzeugnisse und Einrichtungen, einschließlich ihrer Bestandteile, die ozonabbauende Stoffe enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten

FM_SumVerbot; Inst_SumVerbot; FaSi_Gfstoff_Sum_11; ProdS_SumChem; BetrIng_SumGfstoff; F2_SumGfstoff_2; FaSi_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_4; Inst_Gfstoff_Sum_4; FM_Gfstoff_Sum_11

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