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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdung von Beschäftigten bei der Verwendung von Leitern (Ausgabe Dezember 2018)

Link zum RechtstextTRBS 2121 Teil 2

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 2121 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten gegen Absturz.

Er konkretisiert die §§ 10 f. und den Anhang 2 Abschnitt 5 der Betriebssicherheitsverordnung hinsichtlich der Bereitstellung und Benutzung von Leitern und ist in Verbindung mit der TRBS 2121 anzuwenden.

 

 

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