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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Gerüsten vom 10. Januar 2019

Link zum RechtstextTRBS 2121 Teil 1

Kerninhalte

Dieser Teil der TRBS 2121 gilt für die Ermittlung von Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Gerüsten.

Er konkretisiert die Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV 2015) hinsichtlich der Verwendung von Gerüsten und ist in Verbindung mit der TRBS 2121 „Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz – Allgemeine Anforderungen“ anzuwenden.

Er gilt nicht für

  • fahrbare Arbeitsbühnen,
  • Schalungen, Tragkonstruktionen und Traggerüste,
  • Konsolgerüste,
  • Bockgerüste.
Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. September 2023



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