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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Statistik zu globalen Wertschöpfungsketten vom 17. Januar 2024

Link zum Rechtstext

GWStatG

Kerninhalte

Die in diesem Gesetz geregelte statistische Erhebung dient
-> der Gewinnung von Informationen über die Einbindung von Unternehmen in globale Wertschöpfungsketten,
-> der Erfüllung von Datenlieferverpflichtungen, die sich aus der Verordnung (EU) 2019/2152 (europäische Unternehmensstatistiken) sowie aus den auf dieser Verordnung basierenden Rechtsakten ergeben.

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