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Bezeichnung

Gebührensatzung für die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Stadt Krefeld in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 14. Dezember 2023

Rechtsebene

Krefeld

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Kommunalbetrieb Krefeld AöR erhebt für die von ihr oder durch die von ihr beauftragten Dritten durchgeführte Straßeneinigung der öffentlichen Straßen/Straßenteile und/oder deren Zuordnung zu einer Winterdienstklasse Benutzungsgebühren. Den Kostenanteil, der auf das allgemeine öffentliche Interesse an der Straßenreinigung und Winterwartung sowie auf die Reinigung der Straßen oder Straßenteile entfällt, für die eine Gebührenpflicht nicht besteht, trägt die Stadt Krefeld.

Die Gebühr ruht als öffentliche Last auf dem Grundstück

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Stadt Krefeld

URL-Adresse

KBK_Gebuehrensatzung_Reinigung_2024.pdf (scrvt.com)

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