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Bezeichnung

Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtung der Stadt Werra-Suhl-Tal vom 7. Dezember 2022

Rechtsebene

Stadt Werra-Suhl-Tal

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt betreibt zur Abwasserbeseitigung eine öffentliche Einrichtung.

Die Entwässerungseinrichtung umfasst die leitungsgebundene Entwässerungsanlage und die Fäkalschlammentsorgung. Art und Umfang der Entwässerungseinrichtung bestimmt die Stadt. Zur Entwässerungsanlage der Stadt gehören auch die Grundstücksanschlüsse, soweit sie sich im öffentlichen Straßenkörper befinden.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Stadt Werra-Suhl-Tal

URL-Adresse

https://eco-compliance-alexandrina.atlassian.net/wiki/download/attachments/464125997/2022-11-14 EWS abgestimmt mit KA, gültig ab 2023.pdf?api=v2

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