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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung (einschließlich Benutzungsgebühren) Landkreis Tuttlingen

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. Dezember 2023 

Rechtsebene

Tuttlingen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Tuttlingen als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Entsorgung der in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle als öffentliche Einrichtung betreibt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang und berechtigt den Landkreis, zur Deckung seines Aufwands für die Entsorgung von Abfällen Benutzungsgebühren zu erheben.

Links zur RechtsänderungReview vom 16. April 2021 

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landkreis Tuttlingen

URL-Adresse

Kreisrecht / Landkreis Tuttlingen (landkreis-tuttlingen.de)
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