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Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Bundespersonalvertretungsgesetz vom 9. Juni 2021

Link zum Rechtstext

BPersVG

Kerninhalte

Das Gesetz regelt die Personalvertretung im Bundesdienst und in den Ländern.

Der Teil 1 gilt für die Verwaltungen des Bundes und die bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie die Gerichte des Bundes. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Betriebsverwaltungen.
Der Teil 2 gilt für die Personalvertretungen in den Ländern.

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