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Link zum Rechtstext

Muster-Prüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Muster-Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen nach Bauordnungsrecht (Stand März 2011)

Kerninhalte

Diese Verordnung normiert die Prüfung technischer Anlagen auf ihre Wirksamkeit und Betriebssicherheit einschließlich des bestimmungsgemäßen Zusammenwirkens von Anlagen (Wirk-Prinzip-Prüfung) hin durch Prüfsachverständige unter anderem in Verkaufs- und Versammlungsstätten, Krankenhäusern und Pflegeheimen, Hochhäusern sowie allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, wenn diese bauordnungsrechtlich gefordert oder soweit bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden.

Sie bestimmt zudem Prüfungsumfang und -zeitpunkte.

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