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Bezeichnung

Gebühren- und Kostenerstattungssatzungsatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal vom 17. März 2023

Rechtsebene

Stadt Werra-Suhl-Tal

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Stadt erhebt für die Benutzung der Entwässerungseinrichtung von anschließbaren Grundstücken Grund-, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren bzw. von nicht anschließbaren, aber entsorgten Grundstücken Beseitigungsgebühren sowie von Grundstücken, die nach der Entwässerungssatzung der Stadt Werra-Suhl-Tal mit einer Grundstückskläranlage zu versehen sind, Grund-, Schmutzwasser-, Niederschlagswasser- und Beseitigungsgebühren.

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Bezeichnung

Stadt Werra-Suhl-Tal

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