Bezeichnung | Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Fassung vom 14. November 2019 |
Rechtsebene | Winnenden |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass die Stadt Winnenden die Beseitigung des in ihrem Gebiet angefallenen Abwassers als eine öffentliche Einrichtung betreibt. Als angefallen gilt Abwasser, das über eine Grundstücksentwässerungsanlage in die öffentlichen Abwasseranlagen gelangt oder zu einer öffentlichen Abwasserreinigungsanlage gebracht (angeliefert) wird. Sie regelt neben Anschluss und Benutzung Anschlusskanäle und Grundstücksentwässerungsanlagen sowie den Abwasserbeitrag und die Abwassergebühren. |
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Bezeichnung | Stadt Winnenden |
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