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Bezeichnung

Benutzungsgebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Kerpen vom 18. Dezember 1991 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. Dezember 2021

Rechtsebene

Kerpen

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Für die Inanspruchnahme der Abwasseranlagen erhebt die Gemeinde zur Deckung der Kosten und der Verbandslasten Benutzungsgebühren.
Die Abwasserabgabe für eigene Einleitungen der Stadt Kerpen, für Fremdeinleitungen, für die die Stadt Kerpen die Abgabe zu entrichten hat, sowie die Abwasserabgabe, die von Abwasserverbänden auf die Stadt Kerpen umgelegt wird, wird über die Abwassergebühren abgewälzt.

Rechtsnorm-Links

Bezeichnung

Stadt Kerpen

URL-Adresse

https://www.stadt-kerpen.de/media/custom/1708_12349_1.PDF?1641282327

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