ezeichnung/Link zum Rechtstext | Sächsisches Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. August 2018 |
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Kerninhalte | Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Sachsen. In den Verwaltungen, Gerichten, Schulen und Betrieben des Freistaates Sachsen, der kommunalen Träger der Selbstverwaltung und der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, werden Personalvertretungen nach diesem Gesetz gebildet. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. September 2023 - Viertes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (Viertes Dienstrechtsänderungsgesetz – 4. DRÄndG) |
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