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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Datenverordnung |
Kerninhalte | Diese Verordnung enthält harmonisierte Vorschriften unter anderem über -> die Bereitstellung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten für den Nutzer des vernetzten Produkts oder verbundenen Dienstes, -> die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für Datenempfänger, -> die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für öffentliche Stellen, die Kommission, die Europäische Zentralbank und Einrichtungen der Union, soweit eine außergewöhnliche Notwendigkeit der Nutzung dieser Daten zur Wahrnehmung einer spezifischen Aufgabe von öffentlichem Interesse besteht, -> die Erleichterung des Wechsels zwischen Datenverarbeitungsdiensten, -> die Einführung von Schutzmaßnahmen gegen den unrechtmäßigen Zugang Dritter zu nicht-personenbezogenen Daten und -> die Entwicklung von Interoperabilitätsnormen für Daten, die abgerufen, übertragen und genutzt werden sollen. Die Verordnung erstreckt sich auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten. |