In dieser Verordnung werden Anforderungen an die CO2-Emissionsleistung neuer Personenkraftwagen und neuer leichter Nutzfahrzeuge aufgestellt.
Sie legt ab dem 1. Januar 2020 für den CO2-Emissionsdurchschnitt von in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen bzw. neuen leichten Nutzfahrzeugen einen für die gesamte EU-Flotte geltenden Zielwert von 95 g CO2/km bzw. 147 g CO2/km fest.
Sie gilt für Kraftfahrzeuge der Klassen M1 und N1.
Hinweis: Diese Verordnung stellt eine Neufassung der Verordnungen (EG) Nr. 443/2009 und (EU) Nr. 510/2011 dar und hebt diese zugleich auf.