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Link zum Rechtstext

Wasserentnahmeentgeltgesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern vom 3. Juli 2012

Kerninhalte

Das Land erhebt für das

  • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern,
  • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser 

(Wasserentnahme) ein Wasserentnahmeentgelt nach Maßgabe dieses Gesetzes.

 

 

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