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Link zum Rechtstext

Geruchsimmissions-Richtlinie

Bezeichnung

Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen in Schleswig-Holstein vom 4. September 2009

Kerninhalte

Diese Richtlinie, die von den Länderparlamenten erlassen und regelmäßig aktualisiert wird, legt fest, wie Gerüche als Immissionen entsprechend § 3 Bundesimmissionsschutzgesetz erfasst und beurteilt werden.

HINWEIS: Mit dem 1. Dezember 2021 ist die Neufassung der TA Luft vom 18. August 2021 in Kraft getreten. In Anhang 7 TA Luft wird die Bewertung von anlagenbezogenen Gerüchen geregelt.

 TagsGerImmissions-Richtlinie SH; GeruchsImm-Richtlinie SH; GerImmissions-RL SH; GeruchsImm-RL SH; GEIM-Richtlinie SH; GEIM-RL SH
Links zur RechtsänderungReview vom 05. August 2020




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