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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Hamburgisches Klimaschutzgesetz |
Kerninhalte | Ziel dieses Gesetzes ist es, das Klima zu schützen und einen Beitrag zur Sicherung der Erreichung der Ziele des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015 zu leisten. Dies soll unter anderem durch eine möglichst sparsame, rationelle und ressourcenschonende sowie eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Erzeugung, Verteilung und Verwendung von Energie im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren erreicht werden. Bis zum 31. Dezember 2030 soll die Beendigung der Energieerzeugung aus Stein- und Braunkohle (Kohleausstieg) möglich gemacht werden. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 2. Juni 2020 |