Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gebühren der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH vom 8. Dezember 2015 |
Kerninhalte | Diese Vorschrift macht jährlich die nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 24. März 2000 maßgeblichen Prozentsätze der Gebührenermittlung bekannt. Für 2016 gelten folgende Prozentsätze:
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