Link zum Rechtstext | Asbestrichtlinie |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Ziel dieser Richtlinie ist der Schutz von Arbeitnehmern gegen Gefährdungen durch Asbest. Sie definiert einen Expositionsgrenzwert von 0,1 Fasern pro cm³ und Bestimmungen im Umgang mit Asbest.
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