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Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Landesbauordnung 2018 |
VV TB NRW | Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) |
Kerninhalte | Dieses Gesetz gilt für bauliche Anlagen und Bauprodukte. Es gilt auch für Grundstücke sowie für andere Anlagen und Einrichtungen, an die in diesem Gesetz oder in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes Anforderungen gestellt werden. Ferner gilt es für Windenergieanlagen oder Maschinen, soweit die an sie gestellten Anforderungen nicht bereits durch CE-Kennzeichen und EG-Konformitätserklärung mit den in Anhang II Teil 1 Abschnitt A der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie - aufgeführten Angaben abgedeckt sind. Es gilt nicht für -> Anlagen des öffentlichen Verkehrs einschließlich Zubehör, Nebenanlagen und Nebenbetrieben, ausgenommen Gebäude, -> Anlagen, die der Bergaufsicht unterliegen, ausgenommen Gebäude, -> Leitungen, die der öffentlichen Versorgung mit Wasser, Gas, Elektrizität, Wärme, der öffentlichen Abwasserentsorgung oder der Telekommunikation dienen, -> Rohrleitungen, die dem Ferntransport von Stoffen dienen, -> Kräne und Krananlagen sowie -> Messestände in Messe- und Ausstellungsgebäuden. Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW) Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung ist bei der Rechtsnorm verlinkt. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 10. August 2022 Review vom 04. Oktober 2021 Review vom 04. August 2021 Review vom 05. Juli 2021 Review vom 02. Februar 2021 Review vom 02. September 2020 |