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Bezeichnung/ Link zum Rechtstext | |
Link zum Rechtstext | Verordnung (EU) 2017/1001 |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt das Unionsmarkenrecht. Sie ermöglicht Unternehmen, in einem einzigen Verfahren Unionsmarken zu erwerben, die einen einheitlichen Schutz genießen und im gesamten Gebiet der Union wirksam sind. Dieser Grundsatz der Einheitlichkeit der Unionsmarke gilt, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist. Das Unionsmarkenrecht tritt jedoch nicht an die Stelle der Markenrechte der Mitgliedstaaten. Unternehmen, die keinen Markenschutz auf Unionsebene wollen oder denen ein solcher Schutz verwehrt ist, die auf nationaler Ebene jedoch problemlos Markenschutz beantragen können, haben weiterhin Markenschutz auf nationaler Ebene. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Mai 2023 Review vom 13. Mai 2022 |