Skip to end of metadata
Go to start of metadata

You are viewing an old version of this page. View the current version.

Compare with Current View Page History

« Previous Version 16 Next »

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden vom 8. August 2020

Link zum RechtstextGebäudeenergiegesetz
Zusatzinfo

Auslegung der Projektgruppe Gebäudeenergiegesetz (PG GEG):

IS-Argebau (bauministerkonferenz.de)

Kerninhalte

Zweck des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.

Unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit soll das Gesetz im Interesse des Klimaschutzes, der Schonung fossiler Ressourcen und der Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten dazubeitragen, die energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung sowie eine weitere Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme und Kälte zu erreichen und eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung zu ermöglichen.

Die Auslegung der Projektgruppe Gebäudeenergiegesetz (PG GEG) ist in §Alexandrina verlinkt.

[geb-info.de]

Links zur RechtsänderungReview vom 14. April 2023
Review vom 03. August 2022 
Review vom 03. Juni 2021 
Review vom 01. Mai 2021 
Review vom 01. Februar 2021
Review vom 07. Dezember 2020 - Bekanntmachung der Muster von Energieausweisen nach dem Gebäudeenergiegesetz
Review vom 07. Dezember 2020 - Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Nichtwohngebäudebestand
Review vom 07. Dezember 2020 - Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand
Review vom 13. August 2020
  • No labels