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Bezeichnung

Zweckverbandssatzung zur Abwasserbeseitigung vom 27. Februar 1997

Rechtsebene

Amberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Der Zweckverband zur Abwasserbeseitigung der Stadt Amberg und der Gemeinde Kümmersbruck hat die Aufgabe, eine gemeinsame Abwasserbeseitigungsanlage zu errichten, zu betreiben, zu unterhalten und im Bedarfsfall zu erweitern. Er hat seinen Sitz in Amberg und erfüllt seine Aufgabe ohne Gewinnabsicht.

Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juni 2021 

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Stadt Amberg

URL-Adresse

https://www.amberg.de/fileadmin/Stadtrecht/10101.pdf

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