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Bezeichnung

Abfallgebührensatzung der Stadt Rüsselsheim vom 10. April 2014 

Rechtsebene

Rüsselsheim am Main

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung berechtigt die Stadt Rüsselsheim für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abfallentsorgung Gebühren zu erheben, mit denen die Kosten der Stadt gedeckt werden, zu denen auch die an die Entsorgungspflichtigen zu leistenden Gesamtkosten gehören. 

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallgebührensatzung 

URL-Adresse

(Microsoft Word - NEU_7_1.2 Abfallgeführensatzung der Stadt Rüsselsheim.doc) (ruesselsheim.de)
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