Kurzbezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung Schwarzwald-Baar-Kreis |
Bezeichnung | Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Schwarzwald-Baar-Kreises in der Fassung vom 12. Dezember 2022 |
Rechtsebene | Blumberg (Schwarzwald) |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis, dem die Stadt Blumberg angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Benutzungsgebühren. |
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Bezeichnung | Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis |
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