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Kurzbezeichnung

Abfallwirtschaftssatzung Schwarzwald-Baar-Kreis

Bezeichnung

Satzung über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen des Schwarzwald-Baar-Kreises in der Fassung vom 12. Dezember 2022

Rechtsebene

Blumberg (Schwarzwald)

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass der Landkreis Schwarzwald-Baar-Kreis, dem die Stadt Blumberg angehört, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in seinem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle entsorgt. Sie regelt unter anderem den Anschluss- und Benutzungszwang sowie die Benutzungsgebühren.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis

URL-Adresse

I (lrasbk.de)

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