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Kurzbezeichnung

Abwasserbeseitigungs- und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Blomberg vom 12. Juli 2018 und Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Blomberg vom 11. Juli 2019

Rechtsebene

Blomberg

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Die Abwasserbeseitigungssatzung bestimmt, dass die Stadt Blomberg zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden Rückstände die erforderlichen dezentralen und zentralen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung stellt (öffentliche Abwasseranlagen). Sie regelt insbesondere das Anschluss- und Benutzungsrecht sowie den Anschluss- und Benutzungszwang.

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung berechtigt die Stadt (Abwasserwerke), zur Finanzierung der städtischen Abwasseranlage Kanalanschlussbeiträge und Abwassergebühren zu erheben. Sie legt unter anderem Beitragsmaßstab und Beitragssatz sowie Gebührenmaßstäbe fest.

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Abwasserbeseitigungssatzung

URL-Adresse

https://www.blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Wirtschaft-und-Eigenbetriebe/AWB/Abwasserbeseitigungssatzung2018.pdf

Rechtsnorm-Links

 

Bezeichnung

Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung

URL-Adresse

http://www.blomberg-lippe.net/fileadmin/pdf/ortsrecht/Wirtschaft-und-Eigenbetriebe/AWB/3-Gebuehrensatzung_Entwaesserungssatzung.pdf

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