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Bezeichnung

Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 12. Dezember 2019

Rechtsebene

Rostock

Art der Norm

Satzung

Kerninhalte

Diese Satzung bestimmt, dass die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträgerin nach Maßgabe der geltenden Rechtsvorschriften und dieser Satzung für die Erfassung, den Transport und die weitere Entsorgung der in ihrem Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle verantwortlich ist.

Sie regelt unter anderem Anschluss- und Benutzungsrecht sowie Anschluss- und Benutzungszwang.

Rechtsnorm-Links


Bezeichnung

Abfallsatzung

URL-Adresse

Satzung über die Abfallwirtschaft in der Hansestadt Rostock (Abfallsatzung - AbfS)
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