Kurzbezeichnung | Abfallwirtschafts- und Abfallgebührensatzung |
Bezeichnung | Satzung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen der Landeshauptstadt Magdeburg vom 7. März 2019 und Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Landeshauptstadt Magdeburg vom 25. Februar 2022 |
Rechtsebene | Magdeburg |
Art der Norm | Satzung |
Kerninhalte | Die Abfallwirtschaftssatzung bestimmt, dass die Landeshauptstadt Magdeburg als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die in ihrem Gebiet angefallenen und ihr überlassenen Abfälle entsorgt, und Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung in Form eines Eigenbetriebs unter der Bezeichnung „Städtischer Abfallwirtschaftsbetrieb" betriebt. Sie regelt neben den Abfallarten insbesondere den Anschluss- und Benutzungszwang. Die Abfallgebührensatzung berechtigt die Stadt, für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung Gebühren zu erheben. Sie legt unter anderem die Bemessungsgrundlage für die Gebührenberechnung der Abfallentsorgung von angeschlossenen Grundstücken fest. |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 01. Januar 2021 |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallwirtschaftssatzung |
URL-Adresse | |
Rechtsnorm-Links | |
Bezeichnung | Abfallgebührensatzung |
URL-Adresse |
General
Content
Integrations